Nordhessische … Feuerwerksverbot im Landkreis Kassel

Abstract

Der Landkreis Kassel erlässt ein Verbot für das Verwenden und Zünden von Feuerwerkskörpern für das gesamte Kreisgebiet. Das Verbot gilt am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021, informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn.

Verbot dient dem Infektionsschutz

Das Verbot gilt für den gesamten öffentlichen Raum des Landkreises Kassel. Wir empfehlen vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems aufgrund der Corona-Pandemie dringend auch im privaten Raum in diesem Jahr auf Feuerwerk zu verzichten, so Kühlborn weiter. Die Bundesregierung hatte aus den gleichen Gründen bereits den Verkauf von Feuerwerk in diesem Jahr verboten.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die am 29. Dezember bekannt gemacht wird, beruht auf den Paragraphen 16, 28a und 32 des Infektionsschutzgesetzes sowie auf der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebs von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (CoKoBeV). Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht es, dass der Landkreis als zuständige Behörde Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten kann und mit dem Verbot von Feuerwerk im öffentlichen Raum wollen wir wie alle anderen Landkreise auch unnötige Gruppenbildungen an Silvester und an Neujahr unterbinden, berichtet Kühlborn. Das bundesweit geltende Verkaufsverbot ersetzt die Landkreisregelung nicht.

Kein Zünden von „Restbeständen“

Kühlborn: Es kann ja doch noch Feuerwerk aus den Vorjahren vorhanden sein und es gibt auch noch Bestellungen aus dem Internet – deshalb ist ein Verbot von Feuerwerk im öffentlichen Raum zusätzlich zum Verkaufsverbot notwendig.

Dieses Jahr untersagt: Feuerwerk in der Kasseler Innenstadt. Dieses Archivbild stammt vom Jahreswechsel 2017.

Der Landkreis hat sich dafür entschieden, das Böllern an Silvester und auch am Neujahrstag im gesamten Kreisgebiet zu verbieten, da diejenigen, die gern böllern wollen mobil im Kreis unterwegs sein könnten und die mit dem Feuerwerk verbundenen Gefahren im gesamten Kreis bestehen. Das Verbot für den öffentlichen Raum und die dringende Empfehlung für Privatgrundstücke ist zwar eine erneute Einschränkung in die Handlungsfreiheit der Menschen, aber der Gesundheitsschutz und die Beanspruchung der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes gehen hier eindeutig vor, so der Pressesprecher weiter. Da auch der Verkauf von Feuerwerk verboten sei, wiege die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit zudem weniger schwer. Zumindest für den Tier- und den Naturschutz habe das Verbot auch positive Auswirkungen. Kühlborn: Wer ein Haustier hat, weiß welche Belastungen Feuerwerk für die Tiere darstellt – und das gilt natürlich in gleichem Maße auch für die Wildtiere.

AHA – Abstand, Hygiene, Alltagsmasken gilt weiterhin

Vizelandrat Andreas Siebert appelliert mit Blick auf Silvester und Neujahr erneut an die Bevölkerung möglichst wenig Kontakte zu pflegen. Wir haben gerade erst mit den Impfungen in Seniorenheimen begonnen und bis wir alle durch Impfungen besser geschützt sind wird es noch einige Monate dauern, betont Siebert. Es gäbe keinen Grund zum Jahreswechsel beim Schutz vor Corona leichtfertig zu sein.

Das Feuerwerksverbot wird von den kommunalen Ordnungsbehörden sowie der Polizei kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, dass je nach Einzelfall zwischen 200 Euro und 25.000 Euro betragen kann.