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Streitfall Verkehrserschließung
Anlass ist die Stellungnahme des Ortsbeirates zum derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren. Das einstimmig beschlossene Papier drückt auf drei Seiten anhand von vielen Beispielen die Befürchtung aus, dass der Ausbau der Universität „die Lebens- und Wohnbedingungen im umliegenden Quartier" beeinträchigen könnte.
„Das geplante Parkhaus mit 285 Stellplätzen am Nordstadtpark brachte für uns das Fass zum überlaufen. Hier zeigt sich die unschöne Seite des neuen Campus", sagte Hannes Volz (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem Spaziergang. Der Ortsbeirat spricht sich daher für dezentrale Parkplätze aus. Eine ergänzende Straßenbahnhaltestelle an der Ludwigstraße (zwischen Holländischer Platz und Mombachstraße) und ein besserer Zugang zur Haltestelle Mittelring im Wesertor könnten der heute schon starken Verkehrsbelastung der Gottschalkstraße und Mombachstraße entgegenwirken.
Mahnmal vergessen?
Weiter fordert der Ortsbeirat direkte Zugänge von den umliegenden Straßen auf den Campus, durchgehende Fuß- und Radwegeverbindungen sowie die Sicherung des Ahnagrünzuges. Selbstverständlichkeiten könnte man meinen. Der Blick nach Frankfurt zeigt jedoch, dass auf dem dortigen neuen Campus der Universität die freie Zugänglichkeit für alle erst auf politischem Wege erkämpft werden musste.
Beim Rundgang drängte sich der Eindruck auf, dass die Planung der Stadt und Universität bisher nicht sehr sensibel mit den Gegebenheiten im Quartier umgegangen ist. Bei dem Denkmal „Die Rampe" an der Moritzstraße wurde darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein Neubau vorgesehen ist. Im Bebauungsplan sind jedoch keine weiteren Angaben über einen angemessenen neuen Standort für das Mahnmal zu finden.
Hintergrund
Bis zum Jahr 2015 soll der Uni-Campus am Holländischen Platz nach Norden hin erweitert werden. Auf dem Gottschalk-Gelände zwischen Moritzstraße und Mombachstraße sind neue Institutsgebäude insbesondere für die Naturwissenschaften geplant. Der Campus Oberzweren soll dafür aufgegeben werden. Aktuell erarbeitet die Stadt einen Bebauungsplan auf Basis eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs. Der Ortsbeirat hat keine Entscheidungsbefugnis, er kann aber Hinweise und Anregungen in das Verfahren einbringen. Im Dezember wurde bereits Unbehagen gegenüber den Bauvorhaben geäußert.
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