Polizei überwachte Veranstaltungen und Neonazi-Aktivisten

15.11.09

Homberg (ots/rd) – Nachdem Neonazi-Aktivisten der "Freien Kräfte Schwalm-Eder" (FKSE) an zwei aufeinander folgenden Wochenenden auf öffentlichen Veranstaltungen durch aggressives Verhalten und Gewalttaten gegen Veranstaltungsbesucher auffällig geworden waren, wurden am Wochenende kreisweit alle bekannten öffentlichen Veranstaltungen durch die Polizei überwacht. Parallel dazu seien Aktivisten der FKSE aufgesucht worden, teilte die Polizei mit. Es seien so genannte Gefährderansprachen geführt sowie die jeweiligen Aktivitäten dieser Personen durch Polizeikräfte weitestgehend begleitet worden.

„Gewalttaten der Freien Kräfte nicht hinnehmbar“

„Bei diesen Maßnahmen der Polizei steht die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Vordergrund“, heißt es aus dem Polizeipräsidium Nordhessen.
Durch die neuerlichen Gewaltdelikte seien weite Teile der Bevölkerung sehr verunsichert: „Man muss sich ja fürchten, auf eine Kirmes zu gehen", sei vielerorts zu vernehmen gewesen. Die Homberger Polizei weiter: „Dies ist ein untragbarer Zustand und kann nicht hingenommen werden. Die Polizei wird den FKSE Tatgelegenheiten nehmen.“ Dabei werden, wie bereits schon am vergangenen Wochenende geschehen, verstärkt auch Einsatzkräfte der Hessischen Bereitschaftspolizei zum Einsatz kommen.

Erneuter Zwischenfall in Treysa

Am Freitagabend war es im Zuge der Überwachungsmaßnahmen in Treysa nach Polizeiangaben zu einer Widerstandshandlung durch einen 21-jährigen Aktivisten der FKSE gegen Polizeibeamte gekommen. Der 21-jährige wollte das durch einen Veranstalter ausgesprochene Hausverbot nicht akzeptieren. Als die anwesenden Polizeibeamten ihm einen Platzverweis erteilten, beleidigte er diese und griff sie tätlich an. Zur Durchsetzung des Platzverweises wurde der 21-jährige daraufhin in Gewahrsam genommen.

Dabei wurde eine Polizeibeamtin durch einen Ellbogenstoß des 21-Jährigen leicht an der Lippe verletzt. Während des Transportes des 21-Jährigen zur Dienststelle beschädigte  dieser den Innenraum des Funkstreifenfahrzeuges durch Fußtritte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung eingeleitet.



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Das ist Sachbeschädigung. Die Täter sollten die Entfernung der Farbe bezahlen.
Kritik kann man auch anders ausdrücken.
Finde ich gut. Auf das Thema muss aufmerksam gemacht werden.
Och, das ist doch mal was Neues!
Rosa steht der Brücke nicht.
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Datum des Ausdrucks: 04.09.2010